Hier folgen ein paar Tips, wie man vernünftige Fotos auf LARPs machen kann.
Ein Hauptproblem ist, daß man möglichst niemanden in seinem Spiel stören sollte. Dazu gehören erstmal auch Dinge, die nicht direkt mit dem Fotografieren zu tun haben:
- Kameras sollten möglichst verkleidet werden, aber dann auch nicht zu auffällig. Wenn man etwas verbergen will, sollte man nicht drauf hinweisen. Ein einfacher Lederbeutel reicht vollkommen aus.
- Keine Intime-Erklärungen (wie „Hofmalerin“) für Kameras finden! Eine Kamera sollte immer outtime bleiben.
- „Intime-Witze“ wie „Huch, es blitzt.“ und „Guck mal, eine Bilddämonenkiste“ sind wahrscheinlich störender als die Kamera selbst.
Zu letzterem kann man noch anmerken, daß genervtes Reagieren auf das Fotogrfieren oder den Fotographen meistens störender ist als das Fotografieren selber. Die sich gestört fühlen können das den Fotografen meistens auch leise zukommen lassen. Spätestens, wenn gerade Fotografierte laut den Fotographen anbrüllen, daß sie sich durch das Fotografieren im Spiel gestört fühlen, stören sie andere enorm in ihrem Spiel.
Gestellte Gruppenfotos sind übrigens auch eher was für nach dem CON, oder halt für Orte, wo nicht so viele Spieler gestört werden (d.h. eigenes Zimmer). Es kann übrigens immer zu kuriosen Störungen kommen, wenn z.B. mitten beim Posen im Wald sich ein Kundschafter ranschleicht hat, der nicht weiß, daß ne Fotosession stattfindet … denkt daran: auch beim Fotografieren und Fotografiertwerden seid ihr intime.
Damit man keinen direkt im Spielt stört, sollte man Szenen mit hohem Stimmungsgehalt nur knipsen, wenn es absolut unauffällig ist (z.B. keinesfalls mit Blitz). Außerdem sollte der Fotograph auch nicht körperlich stören, also kein Rumgewusel (vor allen in Schlachten), und auch kein „Mitten in der Aktion-Stehen“. Das „Könnt ihr das nochmal wiederholen?“ ist natürlich besonders verpönt.
Wie macht man trotzdem gute Bilder? Ist eher eine Sache der Erfahrung. Ein Punkt ist, daß man nicht zu nahe rangehen sollte (wegen stören), und nicht zu weit weg sein sollte (sonst sieht man nur Blobs). Das hängt dann von der Einschätzung des Fotografierenden ab.
Ein Teleobjektiv hilft da natürlich immens: man stört nicht, und mancher ist später überrascht, daß da überhaupt ein Foto gemacht wurde in der jeweiligen Aktion.
Blitzlichtaufnahmen stören natürlich an ehesten. Da Blitzlichtaufnahmen in großer Dunkelheit selten zu Erfolg führen, jedoch die Geknipsten meistens gut blenden, ist davon abzuraten. Anders ist es im Dämmerlicht: da kann ein Blitz die Szene genug aufhellen und stört meistens nicht, weiol für die Anwesenden das Tageslicht ausreichend Helligkeit bietet, damit die Augen nicht so stark vom Blitz geschockt werden. Die Fotos werden hierdurch meistens besser, als ohne Blitz.
Gerne gesehen wird es, wenn die Geknipsten später auch an die Bilder rankommen. Eine einfache Möglichkeit ist dabei, die Sachen ins Internet zu stellen.
Mehr Tipps zum Fotografieren hat mein Lieblings-CON-Fotograf Ralf Hüls mal zusammengestellt: Ralf Hüls über Fotografieren.
Rechtliches
Eigentlich ist das beliebte „Foto auf CON machen und ins Internet stellen“ in einigen Fällen gar nicht so ganz erlaubt. Das Recht am eigenen Bild kommt aus dem Persönlichkeitsrecht (Grundgesetz, §1 und 2), ist aber dazu noch im Kunsturhebergesetz (§§22-24 KUG) genauer detailliert. Allgemein dürfen Bilder nur mit Einwilligung des Abgebildeten (bei Minderjährigen deren gesetzlicher Vertreter) veröffentlicht werden. Eine Einwilligung muss eine rechtsgeschäftliche Willenserklärung sein, d.h. „Ich hatte die Kamera und er ist ins Bild gelatscht“ ist nicht ausreichend. Wenn er sich aber auf das Bild gedrängt hat oder vor der Kamera posiert, ist es etwas anderes.
Die Einwilligung kann schriftlich, mündlich oder sogar durch konkludentes Handeln geschehen.
Wer einwilligt, muss wissen, zu welchem Zweck die Aufnahme geschieht. Beispielweise kann man bei LARPs wahrscheinlich davon ausgehen, dass die Bilder bald im Netz stehen oder auf einer Foto-CD weitergegeben werden. Nicht jedoch kann man damit rechnen, dass das Bild in der örtlichen Zeitung erscheint.
Es gibt Ausnahmen, bei denen die Verbreitung von Fotos ohne Einwilligung erlaubt sind:
- Personen der Zeitgeschichte – sind auf LARPs eher selten
- Personen als Beiwerk – gilt nur, wenn die Personen z.B. wirklich zufällig auf einer Landschaftsaufnahme drauf sind. Also eher nicht bei LARP-Fotos.
- Personen bei Veranstaltungen – da LARPs nicht öffentlich sind, greift das nicht. Ausserdem sind weiterhin keine Portraits etc. möglich.
- Öffentliches Interesse – gilt auch nicht bei LARPs…
Anders gesagt: alle Ausnahmen treffen nur schwerlich auf LARP zu…
Sinnvoll ist es, in der AGB einen Passus aufzunehmen, der das Veröffentlichen von auf dem CON gemachten Fotos auf der Homepage des Veranstalters zulässt. Wer das nicht will, kann den Passus streichen.
Man sollte immer, wenn ein Abgebildeter das verlangt, sein Foto von der Homepage streichen.
der Schluss
Noch ein Tipp: Und immer besser jemanden fotografieren lassen, der es kann, also nicht Carsten.